Insiderinformation gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung)
Ekosem-Agrar AG: Stundung der am 1. August 2024 fälligen Zinszahlung an die Gläubiger der Ekosem-Agrar Anleihe 2019/2029
27.06.2024 11:36 Ad-hoc-Mitteilungen
Walldorf, 27. Juni 2024 – Die Ekosem-Agrar AG hat nach Konsultation mit der e.Anleihe GmbH, gemeinsamer Vertreter beider von der Gesellschaft emittierten Anleihen, und den Mitgliedern des Gläubigerbeirats der Gesellschaft beschlossen, von dem im Rahmen der Anleihegläubigerversammlung am 31. Mai 2022 beschlossenen Recht Gebrauch zu machen, die Zahlung der am 1. August 2024 fälligen Zinsansprüche der Gläubiger der Ekosem-Agrar Anleihe 2019/2029 (ISIN: DE000A2YNR08) zu stunden. Dementsprechend werden die Zinsansprüche der Anleihegläubiger in Höhe von 2,5 % p.a. für den Zinszeitraum 2023/2024 um ein Jahr sowie für den Zinszeitraum 2022/2023 und den Zinszeitraum 2021/2022 jeweils um ein weiteres Jahr gestundet.
Die Zinsstundung steht im Einklang mit der im Rahmen der Anleihegläubigerversammlung vom 4. Juni 2024 von den Anleihegläubigern mit großer Mehrheit beschlossenen, noch umzusetzenden Anleiherestrukturierung, die insbesondere den Verkauf und die Übertragung der Ekosem-Agrar Anleihe 2019/2029 zu einem Kaufpreis von 300,00 Euro je Schuldverschreibung vorsieht. Demnach sind über den Kaufpreis hinaus keine Zinszahlungen an die Anleihegläubiger vorgesehen. Die hiesige Stundung erfolgt somit zur Absicherung der beschlossenen Anleiherestrukturierung.
Ekosem-Agrar Kontakt
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